Der Frost setzt den Straßen zu und reißt wieder Schlaglöcher in die Asphaltdecke. Autofahrer sollten jetzt besonders vorausschauend und vorsichtig zu fahren und verstärkt auf Warnschilder oder Tempolimits zu achten. Wer zu flott durch die Schadstellen fährt, dem drohen Schäden an den Stoßdämpfern, der Lenkung, an der Radaufhängung oder den Reifen.
Versichert sind solche Fälle nur über die Vollkasko. Wer keine abgeschlossen hat, muss sich für Schadenersatz an den Straßenbaulastträger wenden, oft die Kommune, aber je nach Straße auch Kreis, Land oder Bund. Ihrer „Verkehrssicherungspflicht“ steht allerdings die Pflicht des Autofahrers gegenüber, seine Fahrweise an Straßenzustand und Witterung anzupassen. Im konkreten Fall muss die Verantwortung daher oft vor Gericht geklärt werden. Dabei gewinnt eher selten der Autofahrer.
Betroffene sollte daher bei einem Unfall sowohl den Straßenzustand als auch den Schaden am Fahrzeug mit Fotos dokumentieren und die Polizei informieren. Auch Fotos vorhandener oder nicht aufgestellter Warn-Beschilderung können hilfreich sein. Die Schadenmeldung, das Polizeiprotokoll sowie der Kostenvoranschlag der Werkstatt können dann beim zuständigen Verkehrssicherungspflichtigen eingereicht werden.